Immobilien nach Scheidung – Verfügbare Möglichkeiten
Immobilien nach Scheidung – Verfügbare Möglichkeiten
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Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?
Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?
Nicht zwingend. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!
Zugewinngemeinschaft und Immobilien
Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.
Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen
Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.
Das Haus auf die Kinder übertragen
Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.
Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung
Man kann das mehr Informationen... Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.
Teilungsversteigerung
Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.
Vermietung der Immobilie
Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.
Das Haus verkaufen
Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?
Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne. Report this page